Öffentliche Wasserwirtschaft bangt um Gewässerqualität

Wasserversorger, Abwasserbetriebe und Wasserverbände sehen ihre Anstrengungen für die Gewässerqualität durch Fracking zunichte gemacht

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) fordert von den Bundestagsabgeordneten, strengere Regeln im Fracking-Gesetzesverfahren durchzusetzen. Auch die öffentliche Wasserwirtschaft meldet sich zur Fracking-Technologie mahnend zu Wort. In einem Schreiben an die Bundestags­abgeordneten fordert die AöW, das Vorsorgeprinzip stärker zu berücksichtigen. Aktueller Anlass:


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Am 8. Juni berät der Umweltausschuss des Bundestages in einer Anhörung über den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zu Fracking-Technologien.

„Fracking bedroht die Wasserqualität“, erklärt Christa Hecht, Geschäftsführerin der AöW. „Die öffentliche Wasserwirtschaft hat mit dem Bau von Kläranlagen und mit immer besseren technischen Verfahren wesentlich dazu beigetragen, die Gewässerqualität zu verbessern. Fracking droht das zunichte zu machen.“

Nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie sind die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sich der Zustand der Gewässer nicht verschlechtert. „Wenn nun zugelassen werden soll, dass mit Chemiecocktails beim Fracking im Untergrund gebohrt werden darf, wird dieses Verschlechterungsverbot unterlaufen, weil dadurch die Gewässerqualität gefährdet wird“, betont Hecht.

Die AöW begrüßt in einem öffentlichen Schreiben an die Bundestagsabgeordneten, dass nach dem Gesetzentwurf zwar Wasserschutzgebiete, Talsperren und Seen vor Fracking geschützt werden sollen, der Schutz jedoch nicht ausreiche. Sie fordert weitergehende Maßnahmen für den Schutz der Wasserversorgung und der Wasserressourcen.

Auch hält die AöW eine von der Bundesregierung vorgesehene Expertenkommission, die die Risiken von Frackingvorhaben bewerten bzw. eine Unbedenklichkeitsempfehlung abgeben soll, für überflüssig. Die AöW betont in dem Schreiben an die Bundestagsabgeordneten: „Expertenkommissionen sind in der Vorbereitung von Gesetzen sinnvoll. Die Entscheidung über die Zulassung von Fracking muss jedoch der Gesetzgeber selbst treffen.“ Denn Behörden müssen in die Lage versetzt werden, Entscheidungen vor Ort treffen zu können.

Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) direkter Link zum Artikel